FAQ

FAQ

Häufige Fragen und Antworten:

Flächenangabe

Wichtig: Es müssen stets die Grundflächen angegeben werden, als würden Sie die Flächen für einen Bodenbelag ausmessen. Die DIN-Fläche,
welche für Vermietung gewählt wird, berücksichtigt ein Abzug von Schrägen und berechnet Balkon, Terrasse mit ein. Flächen von Terrassen und Balkone bleiben bei der Gebäudeversicherung jedoch unberücksichtigt.

Nebengebäude

Je nach Anbieter sind Nebengebäude teilweise kostenfrei mitversichert. Bitte geben Sie stets alle Nebengebäude, wie Garagen, Carports, Gartenhäuser, Gewächshäuser an.

Ableitungsrohre

Ableitungsrohre sind standartmäßig nur innerhalb des Gebäudes mitversichert. Mit dem Einschluss "Mitversicherung von Ableitungsrohren auf dem Versicherungsgrunstück" werden auch Kosten für die Beseitigung eines Rohrbruchs auf Grundstück von der Versicherung übernommen.